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Die Schweiz engagiert sich weiter gegen Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität

Bern, 29.04.2015 - Die Schweiz setzt sich weiter gegen Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität und für die Achtung der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen (LGBTI) ein.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2015 beschlossen, die Absichtserklärung von Valletta zu genehmigen, die von einer Gruppe von Mitgliedstaaten des Europarates ausgearbeitet und von 18 dieser Länder angenommen wurde. (...)

Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung steht im Zentrum des Schweizer Engagements im Bereich der Menschenrechte. Mit der Genehmigung der Erklärung von Valletta verweist die Schweiz nicht nur erneut auf diesen Grundsatz, sondern signalisiert ihre Unterstützung für die wichtige Rolle des Europarates bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität Opfer von Diskriminierung sind.

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