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Aids-Hilfe Schweiz

AHS: JA zum Epidemiengesetz: HIV-positive Menschen werden nicht länger kriminalisiert

Zürich, 22. September 2013. Mit der Annahme des neuen Epidemiengesetzes verpflichtet sich der Bund, auch weiterhin nationale Programme für HIV/Aids und andere Geschlechtskrankheiten zu erlassen. Ausserdem ist die Übertragung von HIV / Aids nur noch bei „gemeiner Gesinnung“ strafbar. Ein Anliegen, für das die Aids- Hilfe Schweiz seit langem einsteht.

Die Annahme des neuen Epidemiengesetz stärkt die HIV-Prävention. Künftig werden nur noch Personen strafrechtlich verfolgt, die aus „gemeiner Gesinnung“ HIV/Aids weitergeben. Unter dem alten Epidemiengesetz konnten HIV-positive Personen selbst dann verurteilt werden, wenn sie ihre Partner über ihre Infektion informiert und der Partner in den ungeschützten Sex eingewilligt hatte.

Internationale Kritik an der Schweizer Rechtspraxis

Eine Praxis, die international auf Kritik stiess. Denn kriminalisiert man HIV/Aids, kann dies dazu führen, dass HIV-positive Menschen ihre Infektion nicht offenlegen oder nicht zum HIV-Test gehen – aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung. Das neue Gesetz bringt Verbesserung: Informiert der HIV-positive Partner über seine Infektion oder praktiziert er die Safer Sex Regeln, bleibt er künftig straffrei.

In der Prävention gilt geteilte Schutzverantwortung vor HIV

Die Verantwortung für den Schutz vor HIV / Aids ist eine geteilte Verantwortung beider Sexualpartner. Mit der Annahme des neuen Epidemiengesetzes stärkt das Schweizer Volk die HIV-Prävention: Nur ein offener Umgang mit HIV und Aids verhindert Infektionen. Jährlich infizieren sich in der Schweiz rund 600 neu mit HIV und sterben ungefähr 30 Personen an Aids. (Medienmitteilung der Aids-Hilfe Schweiz)

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