Menschenrechte
Die UN-Menschrechtskommission hat in einer Resolution die Diskriminierung eines Menschen aufgrund seines/ihres Gesundheitsstatus – einschliesslich HIV/Aids – als unzulässig deklariert. Zudem hat sie das Recht auf adäquate Therapie bei Aids als Teil des Rechts auf Gesundheit definiert (UN Commission on Human Rights 2001).
Zwischen Menschenrechten und HIV bestehen vielfältig Beziehungen. Menschenrechtsverletzungen verstärken die Verletzbarkeit (Vulnerabilität) für HIV-Infektionen, wenn Menschen der offene Zugang zu Information, vorbeugenden Behandlungen, Dienstleistungsorganisationen und Selbsthilfegruppen verwehrt wird.
Menschen mit HIV/Aids stossen oft auf Ablehnung, was sowohl individuelles Leid wie auch eine Barriere im Kampf gegen Aids bedeutet, da so die notwendige öffentliche Auseinandersetzung mit HIV verunmöglicht wird. Sigmatisierung kann zu Diskriminierung, ungerechter Behandlung und Benachteiligung aufgrund des HIV-Status führen. Eine wichtige Strategie im Kampf gegen Aids ist das Schweigen zu brechen und Stigma zu überwinden. Menschen, die mit HIV leben, dürfen nicht aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden. HIV/Aids Infizierte und Erkrankte haben, wie andere Kranke, ein Recht auf Aufklärung, Behandlung, Pflege, Empathie und liebevolle Unterstützung.