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MSF Kampagne: "Menschen sind wichtiger als Patente"

Millionen von Menschen weltweit sind auf erschwingliche Medikamente aus Indien angewiesen. Das indische Patentrecht stellt Menschenleben über Patente. Doch das Pharmaunternehmen Novartis versucht dies durch eine Klage zu ändern. Eine Verschärfung des indischen Patentrechtes würde zur Verteuerung der indischen Generika führen, mit verheerenden Folgen insbesondere auch für AidspatientInnen in Entwicklungsländern.

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Hindergrundinformationen:

Novartis reicht Einspruch gegen Patententscheidung ein und stellt indisches Patentrecht in Frage

Am 17. Mai 2006 hat die Schweizer Pharmafirma Novartis zwei Klagen bei dem obersten Zivilgericht im indischen Chennai eingereicht. Mit der einen legt die Firma Einspruch gegen eine Entscheidung des indischen Patentamts von Anfang des Jahres ein, welches dem von Novartis produzierten Medikament Glivec® Patentschutz verwehrt hatte. Die andere ficht die Bestimmung des indischen Patentrechts an, auf deren Grundlage der Patentantrag abgelehnt wurde.

Glivec® ist ein Medikament zur Blutkrebsbehandlung. Es wird von Novartis und verschiedenen indischen Generikaherstellern wie Ranbaxy, Cipla, Hetero und Natco produziert und vermarktet. Novartis verlangt für das Medikament in Indien 2.500 US-Dollar pro Patient und Monat, während der Preis der Generika bei rund 175 US-Dollar liegt.

Kein neues Patent ohne echte Innovation
Das indische Patentamt hatte den Antrag auf Patentschutz für Glivec® im Januar mit der Begründung abgelehnt, dass Glivec® keine innovative Neuheit sei, die das indische Patentrecht für die Gewährung des Patentschutzes vorschreibt. Vielmehr handele es sich bei dem Medikament lediglich um eine neue Formulierung eines bekannten Stoffes. In vielen Staaten erhalten Pharmafirmen erneuten Patentschutz für neue Formulierungen bereits bekannter Medikamente. Durch diese als „Ever-Greening“ bezeichnete Praxis werden die negativen Effekte des Patentschutzes auf den Zugang zu Medikamenten unnötig verlängert.
Patente führen zu Monopolsituationen und beschränken den Wettbewerb durch Generika, der wichtig für die Senkung von Medikamentenpreisen und damit für die Verbesserung des Zugangs ist.

Das indische Patentrecht versucht „Ever-Greening“ zu verhindern, indem es strikte Kriterien für die Beurteilung der innovativen Neuheit eines Produktes anlegt. Nur bei Erfüllung dieser Kriterien wird Patentschutz gewährt. Die Ablehnung des Antrags von Novartis stellt daher einen wichtigen Präzedenzfall dar. Denn viele Hersteller haben und werden in Indien Patentschutz für die Weiterentwicklung bereits bekannter Medikamente beantragen. Darunter auch für wichtige antiretrovirale Medikamente zur HIV/Aids-Behandlung.

Novartis legt Einspruch ein und ficht indisches Patentrecht an
Der nun eingereichte Einspruch von Novartis gegen die Entscheidung des indischen Patentamtes lässt Patienten und Behandelnde in ärmeren Ländern um die Verfügbarkeit des wichtigen Krebsmedikaments Glivec® fürchten. Darüber hinaus macht die Klage gegen diesen wichtigen Präzedenzfall auch anderen Patientengruppen ernsthafte Sorgen.

Mit der zweiten Klage ficht Novartis die Verfassungsmäßigkeit des Abschnitts 3(d) des indischen Patentrechts an. Diese Bestimmung wurde explizit zum Schutz gegen den Patentmissbrauch eingeführt. Das Unternehmen argumentiert, dass sie gegen das internationale Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums (TRIPS) verstoße. Da Indien an dieses Abkommen der Welthandelsorganisation gebunden sei, verstoße die Bestimmung auch gegen die indische Verfassung.

Abschnitt 3 (d) – ein wichtiger Schutz der öffentlichen Gesundheit
Der Abschnitt 3 (d) wurde zum Schutz der öffentlichen Gesundheit eingeführt als Indien sein Patentrecht im März 2005 im Rahmen der Implementierung des TRIPS-Abkommens änderte. Das indische Patentrecht erkennt geringfügige Weiterentwicklungen von und neue Anwendungsgebiete für bereits bekannte Medikamente nicht als Erfindungen an, die den Schutz durch ein Patent verdienen. Dies ist konform mit dem TRIPS-Abkommen. Denn das Abkommen definiert nicht, was eine durch ein Patent zu schützende Erfindung ist. Vielmehr liegt diese Definition im Ermessenspielraum der einzelnen Staaten. Die 2001 in Doha (Katar) von den Ministern der Welthandelsorganisation unterzeichnete Erklärung zu TRIPS und öffentlicher Gesundheit fordert Regierungen sogar explizit dazu auf, das TRIPS-Abkommen so umzusetzen, dass der Zugang zu Medikamenten für alle gefördert wird. Mit dem Abschnitt 3(d) wird dieses Ziel verfolgt.

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Case postale 116
1211 Genève 21

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Fax: +41 (0)22 849 84 88

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